Pferdesteuer? Ja! ...

... Für Amtsschimmel! Kein Einspruch, Ihro Gnaden. Schließlich verdanken viele Gemeinden ihre grandiose Verschuldung nicht zuletzt einer kompetenzbescheidenen Wirtschaftspolitik dieser "Staatsdiener"..

Im Ernst:

Pferdesteuer JA, wenn es eine zweckgebundene Abgabe ist und die Gemeinden jedem Pferdehalter weitläufige, gepflegte Ausreit- und Fahrwege, jedem Stall Flächen für Reitplätze garantiert und wenn alle Lebewesen (vom Schäferhund bis zum Leguan), alle Sportarten (vom Fußball bis zum Golf) und alle Sportgeräte (vom Mountainbike bis zum Wanderschuh) besteuert werden.

Noch ernsthafter:

Das Pferd, dem längst der UNESCO-Status eines schützenswerten Kultur-Erbes und Gutes gebührt, war über Jahrtausende Partner des Menschen. Mit dem Ende seiner zuletzt landwirtschaftlichen Nutzung und der damit einhergehend schwindenden Landschaftspflege ist in den letzten fünfzig Jahren bereits die Hälfte des Grünlandes verbuscht und zum optimalen Wildschwein-Biotop geworden.

Ohne die zwischenzeitlich stetig zunehmende Nutzung des Pferdes als Freizeit Partner gäbe es heute noch weniger Bauern, die es sich leisten können, Wiesen buschfrei und damit einen wesentlichen Teil unserer Kulturlandschaft zu erhalten. Eine Besteuerung des Pferdebesitzes würde diesen Trend empfindlich bremsen, wenn nicht umkehren.

Entgegen dem immer noch weit verbreiteten Vorurteil über "reiche Pferdebesitzer": Die überwiegende Mehrheit der „Freizeit-Pferde-Liebhaber 2013“ hat nichts mit millionenschweren Totilas-Käufern gemein, auch nicht mit dem Zerrbild vom Pferd als Bonzen-Vergnügen.

Es sind Menschen, die ihr Hobby nicht auf Schweizer Konten verstecken können. Die es sich nicht selten von Urlaub und Konsum aller Art absparen. Die mit Boxenmiete, Futter, Pflege, Versicherung, Arztkosten, Zubehör … bereits hinreichend Gewerbesteuer-Einnahmen der Gemeinde tragen.

Übrigens, angesichts der Aufwiegelung von Hundebesitzern gegen Pferdebesitzer in dieser Sache dürfte die Frage hilfreich sein, mit welcher Berechtigung heute immer noch eine Hundesteuer erhoben wird, die einmal eingeführt wurde, um herrenlose Hunde zu verhindern, die es aber längst nicht mehr gibt.

Auch die Frage der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwandes für das Eintreiben einer Pferdesteuer und der zu erwartenden Mehreinnahmen für die Gemeinden sollte gestellt werden dürfen.

Dem folgenden Kommentar kann ich, besonders im letzten Teil, nur bedingungslos zustimmen:

„Es ist doch absurd, die Pferdehaltung zu besteuern, die wenigstens einen Teil der Kinder und Jugendlichen von der Glotze und der Straße weglockt, ihnen Verantwortung und soziale Kompetenz abfordert und auch noch ihre körperliche Fitness und Gesundheit verbessert.

Ebenso wie die Pferdehaltung vielen Erwachsenen zu körperlicher und mentaler Gesundheit verhilft, was der Gesellschaft Kosten auf dem Feld der Gesundheits-Vorsorge und Wiederherstellung erspart.“

Karlheinz

PS: Vorschlag für einen Verwendungszweck der "Amtsschimmel-Steuer": Zulage zur Versetzung in das Referat "Waldpflege und Rückearbeiten".

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Siehe auch:
Die Aktion des Gescchäftsführers der FN


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